Achtung Unternehmen, wenn ihr euren Betrieb oder eure Produkte mit Kurzvideos wie Reels oder auf TikTok präsentiert! 

In letzter Zeit erleben wir wieder häufiger die Abmahnung von Unternehmen, die ahnungslos ihre Auftritte mit Kurzvideos starten und dabei Musik verwenden, für die sie eine Lizenz benötigen würden. 

“Aber die Lieder waren in der Musikbibliothek von Instagram” oder “… von TikTok”.

Das kann schon sein, doch das bedeutet nicht, dass ihr diese auch gleich verwenden dürft.

Wie die rechtliche Seite in diesem Thema aussieht, weiß Rechtsanwalt Dr. Michael Komuczky im Gespräch mit Philipp von Leon-von-Berg.

Viel Freude beim Informieren und großen Dank an Michael Komuczky für die aufklärenden Worte!

 

Liebe Grüße, Leon